NIS2-Richtlinie

Was ist die NIS2-Richtlinie?

NIS2 (Network and Information Security Directive) ist eine EU-Richtlinie, die ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union sicherstellt, indem sie strengere Sicherheitsanforderungen, Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen für Unternehmen in kritischen Sektoren festlegt. 

Was besagt die NIS2-Richtlinie?

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, proaktive Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dies umfasst nicht nur technische Vorkehrungen, sondern auch organisatorische Prozesse wie die Sicherung der Lieferkette und ein strukturiertes Vorfallmanagement. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der europäischen Wirtschaft gegen Cyberangriffe wie Ransomware oder Spionage signifikant zu erhöhen.

Wer muss NIS2 umsetzen und wer ist betroffen?

Die NIS2-Richtlinie weitet den Kreis der betroffenen Organisationen massiv aus. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro erzielen und in einem der regulierten Sektoren tätig sind. Die Einteilung erfolgt in zwei Kategorien: 

  • Wesentliche Einrichtungen: Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Digitale Infrastruktur.
  • Wichtige Einrichtungen: Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe. 

 

Unterschied zwischen KRITIS und NIS2

Obwohl beide Konzepte die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zum Ziel haben, gibt es deutliche Unterschiede in Reichweite und Anwendung.

  • KRITIS: Bezieht sich in Deutschland traditionell auf Anlagen mit einem sehr hohen Versorgungsgrad (z. B. große Kraftwerke).
  • NIS2: Erweitert den Fokus weg von reinen Schwellenwerten hin zur Sektorenzugehörigkeit und Unternehmensgröße. Viele Unternehmen, die bisher nicht als KRITIS-Betreiber galten, fallen nun unter die NIS2-Regulierung

Was muss bei NIS2 konkret umgesetzt werden?

Die Umsetzung erfordert ein Bündel an Maßnahmen, die auf dem Stand der Technik basieren müssen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  • Risikomanagement: Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme.
  • Bewältigung von Vorfällen: Prävention, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Sicherheit der Lieferkette: Prüfung der Sicherheitsstandards bei Zulieferern und Dienstleistern.
  • Kryptografie: Einsatz von Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
  • Geschäftsführerhaftung: Die Unternehmensleitung muss die Maßnahmen überwachen und haftet bei Verstößen persönlich. 

Zeitplan: Wann wird NIS2 in Deutschland verpflichtend?

Die EU-weite Umsetzungsfrist endete am 17. Oktober 2024. In Deutschland erfolgt die rechtliche Bindung durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Nach Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, ist das Cybersicherheitsstärkungsgesetz am 13. November 2025 durch den deutschen Bundestag beschlossen worden und die EU-NIS-2 Richtlinie am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.  

firstcolo Experten-Einschätzung:

„Ein oft unterschätzter Aspekt von NIS2 ist die Lieferketten-Sicherheit. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter die Richtlinie fällt, können Sie als Dienstleister für ‚Wesentliche Einrichtungen‘ vertraglich gezwungen sein, NIS2-Standards einzuhalten. Die Wahl eines zertifizierten Rechenzentrums-Partners (z.B. ISO 27001) ist hierbei ein entscheidender Baustein für die eigene Compliance-Strategie.“

firstcolo: Unsere Experten hinter der Technologie

Bei firstcolo setzen wir auf erstklassige, innovative Technik, die höchste Ansprüche erfüllt. Das Herzstück unserer Arbeit ist unser bestens geschultes Team. Von Anfang an erhalten Sie eine fundierte Beratung und Betreuung, die passgenau Ihren Anforderungen entspricht.

Aktuelle News und Highlights

  • Alle Beiträge
  • Pressemitteilung
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner