Digital Services Act (DSA)

Informationen zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) finden Sie hier zum Download.
Stand: 14.01.2025 

Informationen zum Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union

1. Gegenstand

1.1   Gegenstand dieser Informationen („DSA-Addendum“) ist die Beschreibung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, „DSA“).

1.2.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Angaben in dem DSA-Addendum und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von firstcolo, haben die Bestimmungen dieses DSA-Addendum Vorrang. Im Übrigen finden die AGB von firstcolo Anwendung.

2. Kontaktstellen für Behörden und Nutzer

Die einheitliche zentrale Kontaktstelle für sämtliche Anliegen, Beschwerden und DSA-relevante Anfragen für Behörden und Nutzer lautet: ab***@fi*******.net 

3. Verfahren im Zusammenhang mit der Meldung von Inhalten

3.1   firstcolo ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten oder gehosteten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit (oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter) zu überprüfen.

3.2   Nutzer können firstcolo Inhalte, die ihrer Meinung nach gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, bzw. ihrer Meinung nach rechtswidrig sind, an die vorgenannte Kontaktstelle melden („DSA-Meldung“). Damit firstcolo die DSA-Meldung bearbeiten kann, sind folgende Angaben zu machen:

a. eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;

b. die Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse, bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;

c. den Namen des Meldenden, es sei denn, es handelt sich um Inhalte, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder Versuch/Anstiftung/Beihilfe zur Begehung der vorgenannten Straftaten betreffen sowie

d. eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

3.3   Im Rahmen der Überprüfungen behält sich firstcolo das Recht vor, verschiedene Verfahren und Werkzeuge zur Identifizierung, Überprüfung und Moderation der Inhalte einzusetzen. Dies kann, abhängig vom Einzelfall, eine menschliche Überprüfung, eine automatisierte Überprüfung oder eine Kombination aus menschlicher und automatisierter Überprüfung beinhalten. Wenn automatisierte Mittel zur Überprüfung eines Inhalts eingesetzt wurden und firstcolo in der Folge in Bezug auf diesen Inhalt Maßnahmen getroffen hat, wird firstcolo den Nutzer, der den Inhalt eingestellt hat, auf den Einsatz automatisierter Mittel hinweisen, soweit berechtigte Interessen von firstcolo und seinen Nutzern einem solchen Hinweis nicht entgegenstehen.

4. Verfahren im Zusammenhang der Moderation von gemeldeten Inhalten

4.1  firstcolo prüft zunächst, ob die Meldungen den Anforderungen der Ziff. 3.2 genügen, und fordert den Meldenden bei Bedarf auf, die Angaben ggf. zu ergänzen, bzw. nachzuholen. Kommt der Meldende dieser Aufforderung nicht (oder nicht innerhalb der etwaig gesetzten Frist) nach behält sich firstcolo das Recht vor, die Bearbeitung der Meldung (auch vorerst) einzustellen.

4.2  Erfüllt die Meldung die Voraussetzungen, versendet firstcolo innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Empfang der vollständigen Meldung je eine Mitteilung an den (betroffenen) Kunden sowie an den Absender der Meldung („Empfangsbestätigung“). firstcolo fordert den dabei Kunden auf, die beanstandeten, rechtlich unzulässigen Inhalte zu beseitigen/zu löschen/zu unterlassen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte in einer Stellungnahme zu begründen.

4.3  Das Recht von firstcolo, auch vor Ablauf dieser Frist vorläufige Maßnahmen (z. B. in Form einer Sperrung) zu veranlassen, nämlich dann, wenn die eingegangene DSA-Meldung die Voraussetzungen von Ziff. 3.2 vollständig erfüllt und diese – nach vorläufiger kursorischer Prüfung – mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrige oder unzulässige Inhalte betrifft, bleibt unberührt.

5. Beschwerdemanagement

5.1. Wenn der Kunde oder der Meldende mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, kann dieser bei firstcolo eine Beschwerde dagegen einreichen. Die Beschwerde muss innerhalb von sechs (6) Monaten eingereicht werden. In der Beschwerde sind firstcolo ggf. zusätzliche Aspekte nennen oder Informationen zur Verfügung stellen, damit firstcolo die Entscheidung zur Moderation von Inhalten neu bewerten kann.

5.2.  Darüber hinaus können die Beteiligten sich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden, um Streitigkeiten in Bezug auf gemeldete Inhalte beizulegen, falls Sie mit der Entscheidung oder dem Ergebnis einer Beschwerde nicht einverstanden sind. Der DSA sieht vor, dass der Koordinator für digitale Dienste jedes Mitgliedstaates außergerichtliche Streitbeilegungsstellen für die Bearbeitung von Streitfällen zertifiziert. Firstcolo wird nur dann mit der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammenarbeiten, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass firstcolo nicht an Entscheidungen dieser außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen gebunden ist.

5.3.   In jedem Fall können Sie auch jederzeit ein Gerichtsverfahren vor einem nach geltendem Recht zuständigen Gericht anstrengen.