Software-as-a-Service bezeichnet IT-Lösungen, die ein Serviceanbieter gegen Bezahlung zur Verfügung stellt.
Seit 2018 verlangt das Gesetz von US-Cloud-Anbietern, Daten auf Anfrage US-Behörden zugänglich zu machen, wodurch die DSGVO de facto außer Kraft gesetzt wird. US-Cloud-Daten sind daher grundsätzlich für US-Behörden einsehbar.